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Grundstück mit Altbestand in Wildau

Objekt-Nr.
5648
Objekttyp
Wohngrundstück
PLZ
15745
Ort
Wildau
Grundstücksfläche
851,00 m²

Lagebeschreibung

Wildau ist eine beschauliche Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Die idyllische Lage vereint die Vorzüge des ländlichen Lebens mit der Nähe zur Großstadt. Die nahegelegene Dahme mit ihren zahlreichen Seen macht die Region besonders attraktiv für Naturliebhaber. Gleichzeitig ist die Berliner Stadtgrenze gut erreichbar – ideal für a...
Wildau ist eine beschauliche Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Die idyllische Lage vereint die Vorzüge des ländlichen Lebens mit der Nähe zur Großstadt. Die nahegelegene Dahme mit ihren zahlreichen Seen macht die Region besonders attraktiv für Naturliebhaber. Gleichzeitig ist die Berliner Stadtgrenze gut erreichbar – ideal für alle, die das urbane Leben schätzen. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindertagesstätten, Schulen und medizinische Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe sowie in den angrenzenden Ortsteilen. Für Fahrten in die nähere Umgebung, beispielsweise nach Königs Wusterhausen, bieten die Bushaltestellen (Linien 736, 737 und 738) nur wenige Gehminuten entfernt eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Der S-Bahnhof Wildau (Linie S46) liegt etwa 1,5 Kilometer entfernt. Darüber hinaus sorgt die gut ausgebaute Infrastruktur mit einer Anbindung an den Berliner Ring (A10) sowie an die Bundesstraße 179 für eine komfortable Erreichbarkeit mit dem Auto.

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein großes Grundstück mit Altbestand. Auf dem Grundstück befindet sich ein stark sanierungsbedürftiger Bungalow ohne Badezimmer und ohne Heizung. Aufgrund des Zustands ist das Objekt als Abrissobjekt zu betrachten. Eine Abrissgenehmigung liegt derzeit nicht vor – eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt ist erforderlich. Die...
Zum Verkauf steht ein großes Grundstück mit Altbestand. Auf dem Grundstück befindet sich ein stark sanierungsbedürftiger Bungalow ohne Badezimmer und ohne Heizung. Aufgrund des Zustands ist das Objekt als Abrissobjekt zu betrachten. Eine Abrissgenehmigung liegt derzeit nicht vor – eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt ist erforderlich. Die mögliche Neubebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung). Nach Auskunft des Bauamts der Stadt Wildau gilt: „Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Damit richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die vorhandene Bebauungstiefe, die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl sowie die Bauweise und Ausrichtung der Gebäude. Ein Doppelhaus ist im betreffenden Bereich grundsätzlich zulässig, sofern es sich hinsichtlich Maß, Bauweise und Stellung in das vorhandene städtebauliche Umfeld einfügt. Eine maximale Grundfläche des Hauptbaukörpers von 160 m² sollte nicht überschritten werden. Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig, wobei das Obergeschoss als Dachgeschoss auszuführen ist. Die Bauflucht der nördlich (Fichtestraße 24) und südlich (Fichtestraße 20) angrenzenden Bebauung sollte möglichst aufgenommen werden, sodass der Baukörper im hinteren Grundstücksteil angeordnet wird. Die Ausrichtung des Baukörpers ist entscheidend: • Die Doppelhaushälften sollten parallel zur vorhandenen Straßenflucht der Fichtestraße angeordnet werden, oder • die beiden Wohneinheiten sind übereinander (je Etage) anzuordnen.“ Diese Vorgaben sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für eine fundiertere Einschätzung wird die Vorlage eines schematischen Lageplans bzw. einer Bauskizze empfohlen. Eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erfolgt im Rahmen eines förmlichen Bauantragsverfahrens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Austattung

- bebaut mit altem, stark sanierungsbedürftigem Bungalow - kein Badezimmer vorhanden - keine Heizung vorhanden - Objekt gilt als Abrissobjekt - Abrissgenehmigung liegt nicht vor - Rücksprache mit zuständigem Bauamt erforderlich - Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)
- bebaut mit altem, stark sanierungsbedürftigem Bungalow
- kein Badezimmer vorhanden
- keine Heizung vorhanden
- Objekt gilt als Abrissobjekt
- Abrissgenehmigung liegt nicht vor
- Rücksprache mit zuständigem Bauamt erforderlich
- Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)

Provision

Der Käufer trägt eine Provision iHv. 3,57 % (inkl. USt.) vom beurkundeten Kaufpreis.

Energieausweis

Bei diesem Angebot besteht keine Pflicht zum Energieausweis

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