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Information zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass möglichst alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Deshalb arbeiten wir daran, www.bvbi.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website: www.bvbi.de.

Was Sie auf unserer Website tun können

Auf unserer Website finden Sie Informationen rund um unsere Immobilienangebote und unsere Dienstleistungen. Sie können zum Beispiel:

  • Immobilien ansehen

  • Kontakt zu uns aufnehmen

  • ein Exposé anfordern

  • uns über Formulare eine Nachricht senden

Ein Vertragsabschluss erfolgt nicht direkt auf der Website. Wenn ein Vertrag zustande kommt, passiert das im weiteren Prozess außerhalb von bvbi.de.

Wie barrierefrei ist die Website aktuell?

Unsere Website ist bereits in vielen Bereichen gut nutzbar, aber noch nicht vollständig barrierefrei. Wir verbessern sie kontinuierlich.

Welche Barrieren gibt es noch?

  • Einige Inhalte sind derzeit noch nicht optimal zugänglich, zum Beispiel:

  • Nicht alle Bilder haben schon passende Alternativtexte.

  • Manche Formulare sind noch nicht perfekt für Screenreader vorbereitet.

  • Eingebundene Inhalte von externen Anbietern können Einschränkungen haben.

  • Einige PDF-Dokumente sind eventuell nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten daran, diese Punkte zu beheben.

Haben Sie eine Barriere entdeckt?

Wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte bei uns:

Berliner Volksbank Immobilien GmbH
E-Mail: info@bvbi.de
Telefon: +49 (30) 56 55555 0
Kontaktformular: Kontakt | Berliner Volksbank Immobilien GmbH

Wenn keine Lösung gefunden wird

Falls Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine Barriere benachteiligt sind und wir gemeinsam keine gute Lösung finden, können Sie sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Das Verfahren ist kostenlos und soll helfen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Stand: 30. Januar 2026