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Das gewünschte Exposé online erhalten

Auf dieser Seite erhalten Sie eine „Gebrauchsanweisung“ für das per Email online erhaltene Exposé. Damit Sie nachvollziehen können, warum welche Schritte erforderlich sind, lassen wir uns auch gerne „in die Karten gucken“ und erläutern die Hintergründe zu den einzelnen Positionen.

1. Schritt: Immobilie gefunden - Exposé angefordert

Den ersten Schritt haben Sie schon getan. Sie haben die gewünschte Immobilie über ein Zeitungsinserat, einen Aushang in einer Filiale der Berliner Volksbank, auf bvbi.de oder über eine der Immobilienplattformen gefunden und uns Ihre Kontaktdaten übermittelt, damit wir Ihnen das Exposé zukommen lassen können.  In den allermeisten Fällen geschieht das online über ein Kontaktfeld, wie Sie es wahrscheinlich auch von vielen Shopping-Seiten kennen. Im Gegensatz zu Online-Shops, bei denen Sie direkt mit den Computern des Anbieters interagieren, ist bei Immobilien immer noch menschliches Handeln auch auf der Anbieterseite gefordert.

Einerseits fordern gesetzliche Auflagen, dass wir unser Gegenüber identifizieren, und andererseits sind wir natürlich auch dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, mögliche Kaufinteressenten zu prüfen, denn schließlich geben wir mit dem Exposé ja auch die Adresse der Immobilie heraus. Zwar hilft die Software bei der Verifizierung, die Entscheidung treffen schlussendlich unsere Mitarbeiter. Spaßvögel, die sich mit Phantasienamen anmelden wollen, werden so herausgefiltert – aber auch solche, die aus Sorge vor Datenmissbrauch, falsche Angaben machen. Die Sorge ist aber unbegründet, die BVBI nimmt als Tochtergesellschaft der Berliner Volksbank eG das Thema  Datenschutz sehr ernst.

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie das Exposé – bzw. eine Email mit einem Downloadlink – spätestens am nächsten Werktag.

2. Schritt: Email mit Link zum Exposé

Zu der von Ihnen gewünschten Immobilie senden wir Ihnen eine Email, die einen Link zum Download des Exposés enthält. So halten wir das Datenvolumen der Email klein, sodass die Email Sie auch erreicht, wenn Ihr Mail-Anbieter bzw. EDV-Administrator eine Größenbeschränkung vorgibt.

Der Link führt Sie zu einer geschützten Seite unseres Software-Partners onOffice. Es öffnet sich ein Dialogfeld, an dessen Ende sich ein Button zum Öffnen und Download des Exposés befindet. Je nach Art der Immobilie und der Vereinbarung über die Vergütung sind verschiedene Felder aktiv anzuklicken, bevor der Button zum Download freigeschaltet wird. In den folgenden Schritten erläutern wir Ihnen gerne die einzelnen Positionen. Oder in Kurzfassung: alle Häkchen setzen, dann kann das Exposé geöffnet werden.

vertragliche Vereinbarungen, AGB, Widerruf und Co.

Je nach Immobilien- und Auftragsart gelten verschiedene gesetzliche Regelungen, sodass Ihnen unterschiedlich viele Bausteine angezeigt werden, die Sie entweder bestätigen müssen oder als zusätzlichen Service ankreuzen können. Mit einem Klick auf das erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Bausteinen – und warum sie erforderlich sind.

Dieser Baustein wird Ihnen immer dann angezeigt, wenn die Immobilie mit einer sogenannten Außenprovision angeboten wird, sprich: wenn Sie diese Immobilie kaufen, haben Sie eine Provision (bzw. die Hälfte der Gesamtprovision) an uns zu zahlen. Und zwar nur dann. Alle anderen Leistungen, die wir für Sie als Interessent erbringen (z.B. Besichtigung, Unterlagen, etc.) bleiben unentgeltlich.

Grundlage für die Vereinbarung einer Vergütung für den Erfolgsfall ist der Maklervertrag. Mit der  Gesetzesnovelle 2020 ist für den Abschluss des Maklervertrages für die Immobilienart „Einfamilienhaus“ und „Eigentumswohnung“ darüberhinaus vorgeschrieben, dass dies „textlich“ geschieht, was mit dem Baustein und der aktiven Bestätigung umgesetzt wird. Der entsprechende Provisionssatz ist ausdrücklich genannt. Dieser Baustein ist ein Muss-Feld.

Für jegliche Art von Verträgen, die mit Verbrauchern nicht in den Geschäftsräumen des Anbieters geschlossen werden, steht Ihnen ein  Widerrufsrecht zur. Da der Maklervertrag hier online gechlossen wird, gilt grundsätzlich das Fernabfragegesetz. Die Verbrauchereigenschaft, also ob Sie beabsichtigen, die angefragte Immobilie als Verbraucher (z.B. zu Eigennutzung oder Kapitalanlage) zu erwerben, oder gewerblich kaufen, kann online nicht geprüft werden. Deswegen muss auch bei einer gewerblichen Kaufabsicht der Baustein aktiv bestätigt werden. Dieser Baustein ist ein Muss-Feld.

Der Baustein „Sofortiger Beginn“ steht im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung. Das Ihnen (als Verbraucher) zustehende Widerrufsrecht beträgt 14 Tage. Mit der Tätigkeit aus dem Maklervertrag – hier also im ersten Schritt die Zurverfügungstellung des Exposés – würde erst nach Ablauf der 14-Tages-Frist beginnen. Sie haben aber die Möglichkeit, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten und ausdrücklich die „sofortigen Beginn“ der Tätigkeit zu verlangen. Nach aktiver Bestätigung dieses Bausteins kann das Exposé sofort heruntergeladen werden.

Dieser Baustein ist Kann-Option. Selbstverständlich müssen Sie hier kein Häkchen setzen, und können das Exposé nach Ablauf von 14 Tagen herunterladen.

Der Baustein „Kontakterlaubnis“ wir immer angezeigt. Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir Sie sonst weder telefonisch noch per Mail zu dieser Immobilie kontaktieren. Lediglich die erste Mail (mit diesen Bausteinen) ist als Antwort auf Ihre Anfrage auch ohne ausdrückliche Kontakterlaubnis möglich. Dieser Baustein ist ein Muss-Feld.

Dieser Baustein ist natürlich nur ein Angebot. Wenn Sie die Option anwählen, werden Sie künftig über ähnliche Immobilienangebote per Mail informiert. Sie haben dann auch die Möglichkeit ein personalisiertes Suchprofil bei uns zu hinterlegen. Dieser Baustein hat keinen Einfluss auf die Freischaltung des Exposés.

Dieser Baustein ist ein Angebot. Wahrscheinlich werden Sie es von einem 100%igen Tochterunternehmen der Berliner Volksbank eG auch erwarten, über Finanzierungsmöglichkeiten informiert zu werden. Da nicht wir – die BVBI – Sie in Finanzierungsfragen berät, sondern wenn Sie es wünschen selbstverständlich die Baufinanzierungsexperten der Bank, ist Ihr Einverständnis erforderlich, dass wir Ihre Kontaktdaten weitergeben dürfen.

Diese Option ist ein Kann-Feld und hat keinen Einfluss auf die Freischaltung des Exposés.

Dieser Baustein wird immer dann angezeigt, wenn zur Freischaltung des Exposés der Abschluss eines Maklervertrages erforderlich ist. (siehe oben „Maklervertrag und Provisionsvereinbarung“). Da die  AGB Bestandteil des Vertrages sind, muss dieser Baustein aktiv bestätigt werden.

Dieser Baustein dient lediglich der Möglichkeit, die  Datenschutzerklärung noch einmal aufrufen oder downloaden zu können.