Allgemeine Geschäftsbedingung

Die AGB der BVBI

1. Weitergabeverbot
Dem Kunden ist jegliche Weitergabe der durch die Berliner Volksbank Immobilien GmbH (BVBI) erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach textlicher Zustimmung durch die BVBI gestattet.
Bei unbefugter Weitergabe des Exposés schuldet er – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten die üblicherweise geschuldete Provision.

2. Doppeltätigkeit
Die BVBI darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

3. Eigentümerangaben
Die BVBI weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von der BVBI auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind.
Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die BVBI, welche diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

4. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der BVBI wird, soweit gesetzlich zulässig, auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

5. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die BVBI beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die BVBI zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

6. Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Weitere rechtliche Informationen

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