Service

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher beim Immobilienerwerb

Die seit 2014 auch für die Immobilienbranche geltenden Regelungen des Widerrufsrechtes können Sie unteren Teil dieser Seite detailiert nachlesen, und im nachfolgenden Film kurz und verständlich erklärt nachvollziehen:

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Das Video können Sie hier auch in HD im separatem Fenster ansehen  HD-Video

Seit dem 13. Juni 2014 unterliegen auch Geschäfte über Immobilienvermittlungen dem sogenannten Widerrufsrecht. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrechterichtlinie sind die unterschiedlichen Verbraucherrechte in der EU harmonisiert worden. Die bekannteste Auswirkung ist sicher die, dass bei Bestellungen im Versandhandel die Rückgabe für den Besteller nicht mehr kostenfrei ist.

Weniger bekannt ist die Änderung, dass nunmehr auch Verträge über Immobilienvermittlungen dem Widerruf unterliegen. Widerrufsrechte kennen wir seit geraumer Zeit bei fast allen Verträgen zwischen Endverbraucher und Unternehmern, die nicht im Geschäft abgeschlossen werden. Also beispielsweise die Bestellung im Versandhandel, Zeitungsabonnements, Handy-, Kredit- oder Versicherungsverträge, etc.
Der Hintergrund der Verbraucherschutzregeln ist einleuchtend: bei Waren, die nicht im Geschäft gekauft werden, muss sich der Kunde auf Angaben und Fotos im Prospekt oder Internet verlassen. Ein Aus- oder Anprobieren ist vor dem Kauf nicht möglich. Also hat der Kunde ein Widerrufsrecht – sprich zu erklären, vom Kauf(ertrag) zurückzutreten. Etwas weitreichender sind die Schutzvorschriften bei Dienstleistungsverträgen. Die meist längerfristige Vertragsbindung soll nicht übereilt getroffen werden. Hier soll der Kunden durch die 14tägige Widerrufsfrist die Möglichkeit erhalten, die getroffene Entscheidung zu überdenken.

Die Spielregeln beim Widerruf sind klar: (unbenutzte) Ware zurück, Geld zurück. Neu ist, dass der Kunde jetzt die Kosten für den Versand (hin und zurück) zu tragen hat. Das gilt grundsätzlich auch bei Dienstleistungen und Dauerverträgen. Nun macht es z.B. bei einem Zeitungsabonement wenig Sinn, die Zeitungen der vergangen 14 Tage dem Verlag zurückzuschicken, da einerseits der Verlag die (alte) Zeitung nicht mehr verkaufen kann, und andererseits die Zeitung ja ihren (vertraglichen) Zweck erfüllt hat – der Abonennt also sie hat lesen können. Folgerichtig muss für den Zeitraum der Nutzung bezahlt werden.

Grundsätzlich steht ein Widerrufsrecht Verbrauchern zu, die einen Vertrag mit einem Unternehmer eingehen und dies nicht in dessen Geschäftsräumen tun. Widerrufsrechte gibt es also weder zwischen zwei Verbrauchern (z.B. Gebrauchtwagenkauf von privat) noch zwischen zwei Gewerbetreibenden. Bei Verträgen mit der BVBI steht also Privatpersonen (Verbrauchern) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag nicht in Räumen der BVBI geschlossen wird.

Klar als solche erkennbar sind Verträge, die schriftlich geschlossen werden. Hierbei werden die Rechte und Pflichen beider Vertragspartner schriftlich fixiert. Im Verhältnis zwischen Verbrauchern und der BVBI handelt es sich vorrangig um Verkaufsaufträge, wobei der Verkäufer eine Privatperson (Verbraucher) und die BVBI als Makler tätig wird.

Nicht ganz so klar wird ein Vertragsverhältnis, wenn der Vertrag durch so genanntes „konkludentes Handeln“ geschlossen wird. Bestes Beispiel hierfür ist ein ganz normaler Einkauf im Supermarkt. Natürlich kommt hierbei ein Kaufvertrag zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Absichtserklärung bedarf. Wohl niemand käme auf die Idee, wie Loriot in seiner Paraderolle des pensionierten Buchhalters Lohse in „Pappa ante Portas“, der beim Betreten des Geschäftes ankündigt: ‚Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein‘. Ein Jeder weiß, dass die Dinge, die er in den Einkaufswagen packt, an der Kasse zu zahlen sind. Auch die Kassiererin wird nicht noch einmal bestätigen, dass Sie nach dem Bezahlen nun rechtmäßiger Eigentümer der gekauften Waren wurden.

Im Immobilienvermittlungsgeschäft ist es genauso üblich, dass Verträge konkludent – also durch gegenseitiges Handeln geschlossen werden. Als Immobilieninteressent sehen Sie ein Angebot z.B. auf einem Immobilienportal oder der BVBI-Homepage im Internet, vielleicht auch in einem Inserat in der Zeitung und möchten weitergehende Informationen zu dieser Immobilie. Über das Kontaktfeld der Internetseite, per Mail oder Telefon nehmen Sie Kontakt zur BVBI auf und werden in einem ersten Schritt ein Exposé erhalten, dass nähere Informationen zur Immobilie bietet.

Tatsächlich ist das schon die Aufnahme der Geschäftsbeziehung – sprich das Schließen eines Vertrages. Das Vertragsverhältnis ist im BGB unter §§652ff. unter dem Begriff „Maklervertrag“ geregelt.

Kurz gesagt: Fragen nicht, Kaufen schon. Auf diese knappe Formel kann man das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Immobilieninteressent und der BVBI als Makler bringen. All die Informationen – angefangen vom Exposé über Besichtigungen und die Beantwortung Ihrer Fragen – auf dem Weg hin zum Kauf sind trotz eines bestehenden Vertragsverhältnisses nicht zu bezahlen. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nur für den Fall, dass Sie die angebotene Immobilie auch tatsächlich kaufen. Die Vergütungsverpflichtung wird bereits im Angebot mit dem Preiszusatz „zzgl. Provision“ o.ä. angekündigt und im Exposé/Anschreiben konkretisiert. Dennoch steht Ihnen als Verbraucher auch in der kostenfreien Phase des Vertrages ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie mit Versand des Exposé „belehren“ müssen.

Wenn Sie jetzt sagen, „ich möchte ja gar keine Maklertätigkeit, sondern bloß wissen, ob die Immobilie was für mich ist“, so ist das verständlich. Vor der Gesetzesänderung ist lediglich nicht ausdrücklich bestätigt worden, dass die Übersendung eines Exposés – ja selbst ein Telefonat mit Ihnen – die vertragliche Maklertätigkeit begründet. Neu ist jetzt nur, dass Sie auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen und belehrt werden müssen. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsehen. Das bedeutet, dass der Vertrag erst nach 14 Tagen vollständig wirksam wird. Nun wird kaum jemand auf ein Exposé oder andere Informationen zur angefragten Immobilie 14 Tage warten wollen – gerade dann nicht, wenn es sich um ein attraktives Immobilienangebot handelt, dass eine schnelle Entscheidung erfordert.

Der Gesetzgeber sieht hierfür die Möglichkeit vor, dass Sie als Verbraucher – im Juristendeutsch „ausdrückliches Verlangen“ genannt – schon vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist die BVBI beauftragen, mit der Maklertätigkeit (in der Regel also im ersten Schritt mit dem Versand des Exposés) zu beginnen. Defacto verzichten Sie mit dem „Einverständnis und dem ausdrücklichen Verlangen“ auf Ihr Widerrufsrecht. In der kostenfreien Phase der Maklertätigkeit hätte ein Widerruf ohnehin keine finanziellen Auswirkungen. Eine Vergütungsverpflichtung entsteht nur für den Fall, dass Sie die angebotene Immobilie kaufen.

Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst und grundsätzlich muss jeder Vertragspartner seine empfangene Leistung zurückerstatten. Ein Käufer muss z.B. die Ware (auf seine Kosten) zurückbringen, und der Verkäufer die erhaltene Bezahlung rückerstatten. Kann eine Leistung nicht oder nicht vollständig zurückgebeben werden, ist der Gegenwert zu vergüten (ist beispielsweise beim Anprobieren einer Hose der Stoff gerissen, muss die Reparatur und die Wertminderung bezahlt werden). Ähnlich sieht es bei Dienstleistungsvertägen aus, wenn Dienste (z.T.) schon erbracht wurden. Bei einem Immobilienverkaufsauftrag zwischen Verkäufer und der BVBI könnten dies beispielsweise Inseratskosten sein. Im Vertragsverhältnis Kaufinteressent und BVBI kommt dieser Fall praktisch nicht vor.

Das Exposé zu der von Ihnen angefragen Immobilie versenden wir per Email. Um unserer gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht nachkommen zu können, ist das Exposé verschlüsselt. Im Anschreiben wird ein Downloadlink integriert, der Ihnen den Wortlaut Ihres Widerrufsrechts und der Widerrufsfolgen anzeigt (Widerufsbelehrung). Dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden haben, bestätigen Sie mit Anklicken des entsprechenden Feldes. Zusätzlich erklären Sie, dass Sie den Beginn der sofortigen Tätigkeitsaufnahme wünschen (siehe oben). Nach Anklicken des entspechenden Feldes wird ein Passwort generiert. Das dauert bei bestehender Internetverbindung nur wenige Augenblicke. Danach können Sie das Exposé öffnen.

Bitte beachten Sie, dass ältere Versionen des Acrobat Readers die Passwortverschlüsselung möglicherweise nicht unterstützen. Sie können den für Ihr Betriebssystem passenden aktuellen Adobe Reader auf der Seite von Adobe herunterladen:
 https://get.adobe.com/de/reader/

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage am dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Berliner Volksbank Immobilien GmbH, Postanschrift: Bundesallee 61, 12161 Berlin, Telefon: +49 30 5655555-0, Fax: +49 30 5655555-55, Email: info@bvbi.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standard-Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sofortiger Beginn der Maklertätigkeit

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass die Berliner Volksbank Immobilien GmbH vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.

Vergütung bei sofortiger Leistung

Mit Betätigung der Schaltfläche haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Kenntnis von Wertersatz

Mir ist weiter bekannt, dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung durch die Berliner Volksbank Immobilien GmbH dieser dann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulde.

Weitere Informationen

Ich bin einverstanden, von der Berliner Volksbank Immobilien GmbH weitergehende Informationen über die von mir zur Verfügung gestellten Kontaktdaten zu erhalten. Dies können zum Beispiel Informationen zu Preisänderungen der angefragten Immobilie oder Angebote anderer Immobilien mit ähnlichen Kriterien (Lage, Größe, Preis) sein. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite unter
 bvbi.de/datenschutz
 Cancellation Policy Widerrufsbelehrung in englischer Sprache

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann nutzen Sie bitte diese Vorlage und senden Sie sie per Post bzw. kopieren den Text und senden Ihre Erklärung per Email.

An Berliner Volksbank Immobilien GmbH, Bundesallee 61, 12161 Berlin (Post) oder info@bvbi.de (Mail)

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung
Objektbezeichnung:
Objektnummer:
bestellt/angefordert am: erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Ort, Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)