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Vermietung – Was ist zu beachten?

Das Hauptaugenmerkt der BVBI liegt in der Regel auf dem Verkauf von Immobilien. In einigen Fällen begleiten wir unsere Kunden auch bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Sei es Privatanleger in einem unserer Bauvorhaben oder der klassische institutionelle Kapitalanleger.

Bereits seit 01. Juni 2015 gilt das in Kraft getretene Bestellerprinzip – eine gesetzliche Neuregelung zu Provisionen in der Immobilienbranche. Seitdem gilt, die Person, die den Immobilienmakler bestellt und den Auftrag schriftlich erteilt, muss den Makler auch vergüten. Das kann je nach Fall der Vermieter als auch der Mieter sein. Das Gesetz gilt für alle Vermietungen von Wohnungen und Häusern. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien. Es gibt weitere Ausnahmen, wie die Vermietung von möblierten Wohnungen oder auch Wohnraum, der nur vorrübergehend genutzt und angemietet wird.

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Wird die BVBI demnach von Eigentümern oder Kapitalanlegern mit der Vermietung beauftragt, zahl der Mietinteressent keine Provision.

Mit dem nebenstehenden Link erhalten Sie den aktuellen Überblick aller über die BVBI betreuten Immobilien zur Miete. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie über einen Klick auf die gewünschte Immobilie. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie sofort den Zugriff auf das entsprechende Mietexposé und können sich mit der Immobilie intensiv auseinandersetzen. Haben Sie Fragen? Gern können Sie sich an den jeweiligen Ansprechpartner wenden.

Allgemein zusammengefasst

Das neue Gesetz aus 2015 gilt demnach bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern – überwiegend im privaten Bereich. Wird der Immobilienmakler vom Vermieter beauftragt, hat der Vermieter die Provisionszahlung an den Makler zu übernehmen. Schließt der Mieter jedoch mit dem Immobilienmakler einen Vertrag ab und dieser wird beauftrag gezielt eine neue Mietimmobilie zu finden, dann hat auch der Mieter die Provision zu zahlen.

Die Unterstützung durch einen Immobilienmakler bei der Wohnungssuche kann oft von Vorteil sein. Durch die dynamische Wohnungsmarktentwicklung ist es für den Suchenden oft schwierig, gute Angebote aus der Masse herauszufiltern – und das auch noch zu einem fairen Preis. Gern unterstützen wir Sie auch hierbei und begleiten Sie, bis eine geeignete Mietwohnung gefunden ist. Beauftragt der Mieter, so hat auch dieser die Provision an den Makler zu zahlen.

Der klassische Weg eine Mietwohnung zu finden, ist heutzutage jedoch das Medium Internet – aber auch Zeitungen oder Ähnliches werden noch häufig zur Immobiliensuche hinzugezogen. Insbesondere der Preisfaktor spielt immer mehr eine einnehmende Rolle bei der Wohnungssuche, daher werden auch so viele Medien wie nur möglich seitens der Suchenden genutzt. Wenn ein Vermieter nun seine zu vermietende Wohnung über einen Immobilienmakler über die genannten Vertriebswege anbietet, wird der Makler durch den Vermieter beauftragt, einen passenden Mieter zu finden. In diesem Fall hat der Vermieter die Provision an den Makler zu zahlen. Benötigen Sie Hilfe bei der passenden Vermietung Ihrer Immobilie, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hierbei gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an  Teams

Erwägen Sie eine Immobilie gewerblich anzumieten, so haben sich sowohl Vermieter als auch Mieter an die „alten Regel“ zu halten. Der Mieter hat die Provision für den Immobilienmakler zu zahlen, auch für den Fall der Fälle, wenn der Vermieter den Immobilienmakler beauftragt.

Wie verhält sich das Bestellerprinzip eigentlich beim Verkauf einer Immobilie? Hier greift das Gesetzt nicht.