alte Vorlasten löschen

Im Grundbuch ist noch eine alte Hypothek oder Grundschuld verzeichnet – und das Darlehn ist längst erledigt?

Häufig kommt es vor, dass alte Hypotheken und Grundschulden in Vergessenheit geraten. Mit der Rückzahlung des Darlehns bekommt der Grundstückseigentümer zwar eine Löschungsbewilligung für das als Sicherheit vereinbarte Grundpfandrecht, aber ein Automatismus zu Löschung ist damit nicht verbunden.

Spätestens beim Verkauf der Immobilie und einem Blick in den Grundbuchauszug fällt auf, dass es dort noch alte Eintragungen gibt. Der Käufer übernimmt die Vorlasten natürlich nicht, also müssen sie gelöscht werden. Wenn das Original der Löschungsbewilligung und der ggf. erstellte Grundschuldbrief noch in den Hausunterlagen vorhanden ist, ist alles gut. Ein formoser Löschungsantrag (der notariell beglaubigt sein muss) genügt und das Grundbuchamt löscht die alte Belastung.

Sind die Original-Unterlagen aber nicht mehr zu finden, wird es kompliziert. Das passiert häufiger, als man denkt. Gerade wenn die Immobilie im Familienbesitz bereits schon einmal vererbt wurde, werden manchmal die Unterlagen ausgedünnt – und so auch eine alte Löschungsbewilligung und ein Grundschuldbrief entsorgt, in dem Glauben, die Angelegenheit wäre längst erledigt.

Welche Belastungen im Grundbuch verzeichnet sind und wie alte Lasten doch noch zur Löschung kommen, wird auf der Seite Grundbuchbelastungen ausführlich erklärt. Welche Unterlagen sonst zum Verkauf einer Immobilie wichtig sind, fasst die Seite  Unterlagen übersichtlich zusammen.