Mietendeckel aktuell

Das MietenWoG – besser bekannt unter dem populären Namen „Mietendeckel“ – ist nichtig. So verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 15.04.2021 seine Entscheidung.

Tatsächlich ist mit dem Mietendeckel-Gesetz der Eindruck entstanden, das es keine (ausreichenden) gesetzlichen Regelungen zur Miethöhe in Regionen mit angespannten Mietwohnmärkten gäbe. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind aber spätestens seit der Mietrechtsnovelle 2013 und weiteren Anpassungen (Vergleichsmiete, Mietspiegel, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse) bundeseinheitliche Regeln aufgerstellt, die die Mietpreise bereits beschränken und „deckeln“. Das Berliner Gesetz deckelte nicht nur, es griff sogar in den Topf, um einmal im Bild zu bleiben.
Die wichtigsten Fragen zum Mietrecht, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse & Co. haben wir in unserer Info-Rubrik zusammengestellt: Mietrecht

Trotzdem wird das gekippte Gesetz nachwirken: zum Nachlesen mit allen Details erreichen Sie die Seite mit einem Klick auf das Mietendeckel-Icon oder hier.

Mit dem Gesetz wollte der Senat zu einer Entspannung auf dem Mietwohnmarkt der Hauptstadt beitragen. Ob eine Deckelung der Mieten, Mietenstopp oder ein Verbot „überhöhter Mieten“ tatsächlich geeignete Mittel sind, den Mietwohnungsmarkt zu befrieden, bezweifeln nicht nur die Oppositionsparteien.

Um den Markt auszugleichen, müsste die Nachfrage sinken oder das Angebot erhöht werden – oder eine Mischung aus beidem.
Der Großteil der Immobilienunternehmen, -verbände und -eigentümer kann nicht nachvollziehen, warum die Attraktivität des Berliner Mietwohnmarktes nachlassen soll, wenn die Preise gesenkt werden.

Es wurde im Gegenteil eher vermutet, dass die eigentlich zu schützenden und zu unterstützende Haushalte mit geringem Einkommen nun noch geringere Chancen auf „bezahlbaren“ Wohnraum haben. Tatsächlich war zu beobachten, dass 2020 das Angebot an Mietwohnungen zurückgegangen ist. So drängten sich noch mehr Bewerber auf ein rückläufiges Angebot.

Insbesondere private Vermieter waren verunsichert – und boten Ihre leergewordenen Wohnungen gar nicht erst an. Einserseits wurde befürchtet, dauerhaft eine (weniger) lukrative Miete eingehen zu müssen, andererseits rechneten die meisten Vermieter mit einem Scheitern des Mietendeckels vor Gericht und warteten die nun getroffene Entscheidung ab.