Mietendeckel aktuell

Das MietenWoG – besser bekannt unter dem populären Namen „Mietendeckel“ – ist nichtig. So verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 15.04.2021 seine Entscheidung.

Tatsächlich ist mit dem Mietendeckel-Gesetz der Eindruck entstanden, das es keine (ausreichenden) gesetzlichen Regelungen zur Miethöhe in Regionen mit angespannten Mietwohnmärkten gäbe. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind aber spätestens seit der Mietrechtsnovelle 2013 und weiteren Anpassungen (Vergleichsmiete, Mietspiegel, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse) bundeseinheitliche Regeln aufgerstellt, die die Mietpreise bereits beschränken und „deckeln“. Das Berliner Gesetz deckelte nicht nur, es griff sogar in den Topf, um einmal im Bild zu bleiben.
Die wichtigsten Fragen zum Mietrecht, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse & Co. haben wir in unserer Info-Rubrik zusammengestellt: Mietrecht

Trotzdem wird das gekippte Gesetz nachwirken: zum Nachlesen mit allen Details erreichen Sie die Seite mit einem Klick auf das Mietendeckel-Icon oder hier.

Mit dem Gesetz wollte der Senat zu einer Entspannung auf dem Mietwohnmarkt der Hauptstadt beitragen. Ob eine Deckelung der Mieten, Mietenstopp oder ein Verbot „überhöhter Mieten“ tatsächlich geeignete Mittel sind, den Mietwohnungsmarkt zu befrieden, bezweifeln nicht nur die Oppositionsparteien.

Um den Markt auszugleichen, müsste die Nachfrage sinken oder das Angebot erhöht werden – oder eine Mischung aus beidem.
Der Großteil der Immobilienunternehmen, -verbände und -eigentümer kann nicht nachvollziehen, warum die Attraktivität des Berliner Mietwohnmarktes nachlassen soll, wenn die Preise gesenkt werden.

Es wurde im Gegenteil eher vermutet, dass die eigentlich zu schützenden und zu unterstützende Haushalte mit geringem Einkommen nun noch geringere Chancen auf „bezahlbaren“ Wohnraum haben. Tatsächlich war zu beobachten, dass 2020 das Angebot an Mietwohnungen zurückgegangen ist. So drängten sich noch mehr Bewerber auf ein rückläufiges Angebot.

Insbesondere private Vermieter waren verunsichert – und boten Ihre leergewordenen Wohnungen gar nicht erst an. Einserseits wurde befürchtet, dauerhaft eine (weniger) lukrative Miete eingehen zu müssen, andererseits rechneten die meisten Vermieter mit einem Scheitern des Mietendeckels vor Gericht und warteten die nun getroffene Entscheidung ab.

alte Vorlasten löschen

Im Grundbuch ist noch eine alte Hypothek oder Grundschuld verzeichnet – und das Darlehn ist längst erledigt?

Häufig kommt es vor, dass alte Hypotheken und Grundschulden in Vergessenheit geraten. Mit der Rückzahlung des Darlehns bekommt der Grundstückseigentümer zwar eine Löschungsbewilligung für das als Sicherheit vereinbarte Grundpfandrecht, aber ein Automatismus zu Löschung ist damit nicht verbunden.

Spätestens beim Verkauf der Immobilie und einem Blick in den Grundbuchauszug fällt auf, dass es dort noch alte Eintragungen gibt. Der Käufer übernimmt die Vorlasten natürlich nicht, also müssen sie gelöscht werden. Wenn das Original der Löschungsbewilligung und der ggf. erstellte Grundschuldbrief noch in den Hausunterlagen vorhanden ist, ist alles gut. Ein formoser Löschungsantrag (der notariell beglaubigt sein muss) genügt und das Grundbuchamt löscht die alte Belastung.

Sind die Original-Unterlagen aber nicht mehr zu finden, wird es kompliziert. Das passiert häufiger, als man denkt. Gerade wenn die Immobilie im Familienbesitz bereits schon einmal vererbt wurde, werden manchmal die Unterlagen ausgedünnt – und so auch eine alte Löschungsbewilligung und ein Grundschuldbrief entsorgt, in dem Glauben, die Angelegenheit wäre längst erledigt.

Welche Belastungen im Grundbuch verzeichnet sind und wie alte Lasten doch noch zur Löschung kommen, wird auf der Seite Grundbuchbelastungen ausführlich erklärt. Welche Unterlagen sonst zum Verkauf einer Immobilie wichtig sind, fasst die Seite  Unterlagen übersichtlich zusammen.

25 gute Gründe für die BVBI

25 GUTE GRÜNDE

Für Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, stellen sich eine Reihe Fragen. Eine davon lautet meist: Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen? Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte dies nicht dem Zufall überlassen – sondern einem Experten. Wir haben einmal 25 gute Gründe für die Beauftragung der BVBI als Ihren Immobilienmakler parat:

KOSTENLOS

Guter Grund 01

Für Sie ist unsere Tätigkeit grundsätzlich bis zur Auftragserteilung kostenlos. Wir gehen für Sie gerne in Vorleistung und erhalten unser Honorar erst bei erfolgreichem Kauf- oder Mietvertragsabschluss.

alle 25 Gründe ...

UNTERLAGEN

Guter Grund 02

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung relevanten Unterlagen, die für den Ver- kauf Ihrer Immobilie notwendig sind. Selbst um die Beantragung des Energieaus- weises kümmern wir uns, wenn Sie es wünschen.

alle 25 Gründe ...

Mit einem Klick auf die „25“ können Sie alle Gründe einsehen. Dort sind auch weiterführende Infos zu interessanten Themen rund um den Immobilienverkauf zu finden.

Stadtbaumkampagne Berlin geht weiter

Um den Berliner Straßenbaumbestand zu erhalten, hat der Berliner Senat im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit den Bezirken die Kampagne „Stadtbäume für Berlin“ mit dem Ziel der Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen ins Leben gerufen. Nach Abschluss der diesjährigen Herbstpflanzungen werden durch die Kampagne insgesamt über 7.500 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt worden sein.

Die Pflanzung eines Straßenbaumes kostet mittlerweile rund 2.000 Euro: Darin enthalten sind die Kosten für den Baum, die Pflanzung und die Pflege während der ersten drei Jahre. Sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum zusammengekommen sind, gibt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Rest dazu.

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern haben bislang auch Unternehmen, Verbände, Initiativen und viele andere für die Stadtbaumkampagne gespendet. Wie viele Bäume insgesamt im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzt werden, hängt von der Spendenbereitschaft der Berliner Bevölkerung und der Unternehmen ab.

Wer mindestens 500 Euro spendet, kann sich aus den zur Verfügung stehenden Standorten seinen Baumplatz aussuchen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt freut sich über jede Spende für einen Berliner Straßenbaum und gibt die restlichen Mittel, die für eine Pflanzung erforderlich sind, dazu.

Berlin ist eine der grünsten Metropolen der Welt. Dafür sorgen auch die derzeit rund 440.000 Bäume, die unsere Straßen säumen. In den vergangenen Jahren haben jedoch Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. Ein Teil dieser Bäume konnte bislang aufgrund knapper Finanzmittel leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle.

Insgesamt rund 2.000 Euro werden benötigt, damit ein Berliner Straßenbaum gepflanzt werden kann und die besonders intensive Pflege erhält, die er in den ersten Jahren benötigt. Mit einer Einzelbaumspende in Höhe von 500 Euro können Sie als Einzelperson oder Gemeinschaft für einen bestimmten Baum innerhalb einer Pflanzperiode spenden. Der Baum erhält dann ein Baumschild mit Ihrem Namen – wenn Sie es möchten.

Wer sich weiter informieren (und gerne natürlich „seinen“ Baum spenden) möchte, erhält direkt auf der Seite der Stadtbaumkampagne des Berliner Senats ausführliche Details.

BVBI spendet Stadtbau für beliebtesten Bezirk

Oft und gerne gelesen wird unsere Serie zu den Berliner Bezirken. Hier stellen wir die 12 Berliner Stadtbezirke informativ mit vielen wissenswerten Details vor. Für den Bezirk, dessen Web-Seite bis zum 30.06.2021 am meisten gelesen wird, spendet die BVBI einen neuen Straßenbaum im Rahmen der Stadtbaumkampagne.